IN DER AUSGABE JANUAR 2022:
- Gesetzesänderungen zur Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG – Senkung des Durchschnittsatzes auf 9,5 %
- Grundsteuer-Reform – Neubewertung der Grundstücke und Abgabe einer Erklärung zur Feststellung von (neuen) Grundsteuerwerten bis zum 31. Oktober 2022